BGer 8C_1057/2010 |
BGer 8C_1057/2010 vom 15.02.2011 |
Bundesgericht
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Tribunal fédéral
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Tribunale federale
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{T 0/2}
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8C_1057/2010
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Urteil vom 15. Februar 2011
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I. sozialrechtliche Abteilung
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Besetzung
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Bundesrichter Ursprung, Präsident,
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Gerichtsschreiber Grünvogel.
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Verfahrensbeteiligte |
K.________,
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Beschwerdeführer,
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gegen
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Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich, Arbeitslosenversicherung,
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Stampfenbachstrasse 32, 8001 Zürich,
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Beschwerdegegner.
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Gegenstand
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Arbeitslosenversicherung (Prozessvoraussetzung),
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Beschwerde gegen den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich
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vom 28. Juni 2010.
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Nach Einsicht
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in die Beschwerde vom 15. September 2010 gegen den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 28. Juni 2010, mit welcher K.________ um Verlängerung der Rechtsmittelfrist ersuchte,
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in die Verfügung vom 17. September 2010, mit welcher K.________ auf die fehlende Möglichkeit der Fristverlängerung, aber dafür bestehenden Rechtsinstituts der Fristwiederherstellung detailliert hingewiesen wurde,
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in Erwägung,
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dass ein Rechtsmittel gemäss Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG unter anderem die Begehren und deren Begründung zu enthalten hat, wobei in der Begründung in gedrängter Form darzulegen ist, inwiefern der angefochtene Akt Recht verletzt,
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dass bis dato keine diesen Mindestanforderungen auch nur ansatzweise genügende Beschwerdeschrift eingegangen ist,
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dass deshalb im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist und in Anwendung von Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet wird,
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erkennt der Präsident:
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1.
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Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
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2.
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Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
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3.
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Dieses Urteil wird den Parteien, dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich, dem Staatssekretariat für Wirtschaft und der Arbeitslosenkasse des Kantons Zürich, Geschäftsstelle Zürich-City, schriftlich mitgeteilt.
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Luzern, 15. Februar 2011
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Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung
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des Schweizerischen Bundesgerichts
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Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:
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Ursprung Grünvogel
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