BGer 8C_378/2013 |
BGer 8C_378/2013 vom 03.07.2013 |
{T 0/2}
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8C_378/2013
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Urteil vom 3. Juli 2013 |
I. sozialrechtliche Abteilung |
Besetzung
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Bundesrichterin Leuzinger, Präsidentin,
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Gerichtsschreiber Grünvogel.
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Verfahrensbeteiligte |
G.________,
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Beschwerdeführer,
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gegen
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Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA), Fluhmattstrasse 1, 6004 Luzern,
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Beschwerdegegnerin.
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Gegenstand
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Unfallversicherung (Prozessvoraussetzung),
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Beschwerde gegen den Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons Aargau
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vom 17. April 2013.
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Nach Einsicht |
in die Beschwerde vom 14. Mai 2013 (Poststempel) gegen den Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons Aargau vom 17. April 2013,
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in die Verfügung vom 7. Juni 2013, mit welcher G.________ zur Bezahlung eines Kostenvorschusses innert einer Nachfrist bis zum 18. Juni 2013 verpflichtet wurde, ansonsten auf das Rechtsmittel nicht eingetreten werde,
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in die dem Bundesgericht zugegangenen Schreiben vom 24. Mai und 14. Juni 2013,
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in Erwägung, |
dass die Partei, die das Bundesgericht anruft, einen Kostenvorschuss in der Höhe der mutmasslichen Gerichtskosten zu leisten hat (Art. 62 Abs. 1 BGG; zur Höhe siehe insbesondere Art. 65 Abs. 4 lit. a BGG),
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dass wenn der Kostenvorschuss nicht innert der Nachfrist geleistet wird, auf die Beschwerde nicht einzutreten ist (Art. 62 Abs. 3 BGG),
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dass der Beschwerdeführer den Vorschuss innerhalb der gesetzten Nachfrist nicht geleistet hat,
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dass deshalb gestützt auf Art. 62 Abs. 3 BGG im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist und in Anwendung von Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet wird,
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erkennt die Präsidentin: |
1. |
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
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2. |
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
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3. |
Dieses Urteil wird den Parteien, dem Versicherungsgericht des Kantons Aargau und dem Bundesamt für Gesundheit schriftlich mitgeteilt.
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Luzern, 3. Juli 2013
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Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung
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des Schweizerischen Bundesgerichts
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Die Präsidentin: Der Gerichtsschreiber:
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Leuzinger Grünvogel
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