BGer 6F_10/2014
 
BGer 6F_10/2014 vom 20.05.2014
{T 0/2}
6F_10/2014
 
Urteil vom 20. Mai 2014
 
Strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Mathys, Präsident,
Bundesrichter Denys, Oberholzer,
Gerichtsschreiberin Siegenthaler.
 
Verfahrensbeteiligte
Y.________,
vertreten durch Advokatin Evelyne Alder,
Gesuchstellerin,
gegen
1. X.________,
vertreten durch Advokat Dr. Nicolas Roulet,
2.  Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt,
Gesuchsgegner.
Gegenstand
Revisionsgesuch gegen das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts 6B_836/2013 vom 24. Januar 2014.
 
Sachverhalt:
 
A.
 
B.
 
Erwägungen:
 
1.
 
2.
 
3.
 
Demnach erkennt das Bundesgericht:
1. 
2. 
"1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
2. Das Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen.
3. Die Gerichtskosten von Fr. 800.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
4. Advokatin Evelyne Alder wird als unentgeltliche Anwältin der Beschwerdegegnerin 2 bestellt und für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 1'500.-- aus der Bundesgerichtskasse entschädigt.
5. Dieses Urteil wird den Parteien und dem Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt, Appellationsgerichtspräsidentin, schriftlich mitgeteilt."
3. 
4. 
5. 
Lausanne, 20. Mai 2014
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Mathys
Die Gerichtsschreiberin: Siegenthaler