BGer 6B_1188/2014
 
BGer 6B_1188/2014 vom 05.01.2015
{T 0/2}
6B_1188/2014
 
Urteil vom 5. Januar 2015
 
Strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Denys, Präsident,
Gerichtsschreiber C. Monn.
 
Verfahrensbeteiligte
X.________,
Beschwerdeführer,
gegen
Kantonsgericht Wallis, Öffentlichrechtliche Abteilung,
Justizgebäude, Rue Mathieu Schiner 1, 1950 Sitten 2.
Gegenstand
Akteneinsichtsrecht,
Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts Wallis, Öffentlichrechtliche Abteilung, vom 27. November 2014.
 
Der Präsident zieht in Erwägung:
 
1.
 
2.
 
3.
 
Demnach erkennt der Präsident:
1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
2. Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
3. Dieses Urteil wird den Parteien und dem Kantonsgericht Wallis, Öffentlichrechtliche Abteilung, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 5. Januar 2015
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Denys
Der Gerichtsschreiber: Monn