BGer 8F_20/2015 |
BGer 8F_20/2015 vom 07.01.2016 |
{T 0/2}
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8F_20/2015
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Urteil vom 7. Januar 2016 |
I. sozialrechtliche Abteilung |
Besetzung
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Bundesrichter Maillard, Präsident,
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Bundesrichter Ursprung, Bundesrichterin Heine,
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Gerichtsschreiberin Durizzo.
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Verfahrensbeteiligte |
vertreten durch Rechtsanwalt Simon Kehl,
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Gesuchsteller,
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gegen
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Gesuchsgegnerin.
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Gegenstand
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Unfallversicherung,
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Revisionsgesuch gegen das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts 8C_357/2015 vom 2. Dezember 2015.
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In Erwägung, |
dass A.________ mit Urteil des Bundesgerichts vom 2. Dezember 2015 Kosten von 800 Franken auferlegt worden sind (vereinigte Verfahren 8C_357/2015 und 8C_360/2015, Dispositiv-Ziffer 3),
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dass er mit Eingabe vom 11. Dezember 2015 geltend machen lässt, sein Antrag auf Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege sei unberücksichtigt geblieben,
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dass er ein entsprechendes Gesuch in seiner Beschwerde im genannten Verfahren unter "Formelles" erwähnt hat,
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dass die Bedürftigkeit aktenkundig ist und die Beschwerde nicht aussichtslos war (Art. 64 Abs. 1 BGG),
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dass dem Revisionsgesuch gestützt auf Art. 121 lit. c BGG stattzugeben und die unentgeltliche Rechtspflege im Sinne der vorläufigen Befreiung von den Gerichtskosten zu gewähren ist,
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dass indessen ausdrücklich auf Art. 64 Abs. 4 BGG aufmerksam gemacht wird, wonach die begünstigte Partei der Bundesgerichtskasse Ersatz zu leisten haben wird, wenn sie später dazu im Stande ist,
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erkennt das Bundesgericht: |
1. Das Revisionsgesuch wird gutgeheissen. Der Entscheid des Schweizerischen Bundesgerichts vom 2. Dezember 2015 wird insoweit abgeändert, als dessen Dispositiv-Ziffer 3 wie folgt ergänzt wird: "Der Anteil des A.________ wird vorläufig auf die Bundesgerichtskasse genommen."
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2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
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3. Dieses Urteil wird den Parteien, dem Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen und dem Bundesamt für Gesundheit schriftlich mitgeteilt.
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Luzern, 7. Januar 2016
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Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung
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des Schweizerischen Bundesgerichts
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Der Präsident: Maillard
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Die Gerichtsschreiberin: Durizzo
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