BGer 9C_199/2016 |
BGer 9C_199/2016 vom 01.06.2016 |
{T 0/2}
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9C_199/2016
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Urteil vom 1. Juni 2016 |
II. sozialrechtliche Abteilung |
Besetzung
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Bundesrichterin Glanzmann, Präsidentin,
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Gerichtsschreiber R. Widmer.
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Verfahrensbeteiligte |
vertreten durch die Sozialen Dienste der Stadt Zürich, Sozialversicherungsrecht, Recht, Hönggerstrasse 24, Postfach, 8037 Zürich,
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Beschwerdeführer,
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gegen
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IV-Stelle des Kantons Zürich, Röntgenstrasse 17, 8005 Zürich,
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Beschwerdegegnerin.
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Gegenstand
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Invalidenversicherung,
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Beschwerde gegen den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 3. Februar 2016.
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Nach Einsicht |
in die Beschwerde vom 14. März 2016 (Poststempel) gegen den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 3. Februar 2016 und das Gesuch um unentgeltliche Prozessführung,
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in die Verfügung vom 6. April 2016, mit welcher das Bundesgericht das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen und A.________ eine Frist von 14 Tagen seit Empfang der Verfügung angesetzt hat, um einen Kostenvorschuss zu bezahlen, welcher Aufforderung der Versicherte nicht nachgekommen ist,
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in die Verfügung vom 9. Mai 2016, mit welcher A.________ zur Bezahlung eines Kostenvorschusses innert einer Nachfrist bis zum 20. Mai 2016 verpflichtet wurde, ansonsten auf das Rechtsmittel nicht eingetreten werde,
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in Erwägung, |
dass der Beschwerdeführer den Vorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht geleistet hat,
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dass deshalb gestützt auf Art. 62 Abs. 3 BGG im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist und in Anwendung von Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet wird,
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erkennt die Präsidentin: |
1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
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2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
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3. Dieses Urteil wird den Parteien, dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich und dem Bundesamt für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt.
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Luzern, 1. Juni 2016
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Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung
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des Schweizerischen Bundesgerichts
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Die Präsidentin: Glanzmann
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Der Gerichtsschreiber: Widmer
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