BGer 6B_557/2016
 
BGer 6B_557/2016 vom 15.08.2016
{T 0/2}
6B_557/2016
 
Verfügung vom 15. August 2016
 
Strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Denys, Präsident,
Gerichtsschreiberin Arquint Hill.
 
Verfahrensbeteiligte
X.________,
Beschwerdeführer,
gegen
Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland, Postfach 1180, 2501 Biel BE,
Beschwerdegegnerin.
Gegenstand
Einfache Verkehrsregelverletzung,
Beschwerde gegen das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland, Strafabteilung, vom 24. März 2016.
 
Erwägungen:
 
1.
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 11. August 2016 zurückgezogen.
 
Demnach verfügt der Präsident:
 
1.
Die Beschwerde wird als gegenstandslos am Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.
 
2.
Es werden keine Kosten erhoben.
 
3.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland, Strafabteilung, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 15. August 2016
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Denys
Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill