BGer 6B_440/2017 |
BGer 6B_440/2017 vom 15.05.2017 |
6B_440/2017
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Verfügung vom 15. Mai 2017 |
Strafrechtliche Abteilung |
Besetzung
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Bundesrichter Denys, Präsident,
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Gerichtsschreiberin Arquint Hill.
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Verfahrensbeteiligte |
X.________,
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Beschwerdeführer,
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gegen
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Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern, Maulbeerstrasse 10, 3011 Bern,
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Beschwerdegegnerin.
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Gegenstand
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Gesuch um neue Beurteilung; Kosten- und Entschädigungsfolgen, Rückzug,
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Beschwerde gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern, Beschwerdekammer in Strafsachen, vom 28. Februar 2017.
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Erwägungen: |
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 11. Mai (eingegangen am 12. Mai 2017) zurückgezogen.
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Demnach verfügt der Präsident: |
1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde von der Geschäftskontrolle abgeschrieben.
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2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
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3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Bern, Beschwerdekammer in Strafsachen, schriftlich mitgeteilt.
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Lausanne, 15. Mai 2017
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Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
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des Schweizerischen Bundesgerichts
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Der Präsident: Denys
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Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill
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