BGer 8C_698/2018 |
BGer 8C_698/2018 vom 16.10.2018 |
8C_698/2018
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Urteil vom 16. Oktober 2018 |
I. sozialrechtliche Abteilung |
Besetzung
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Bundesrichter Maillard, Präsident,
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Gerichtsschreiberin Berger Götz.
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Verfahrensbeteiligte |
Beschwerdeführerin,
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gegen
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Kompetenzzentrum D-CH West,
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Monbijoustrasse 61, 3007 Bern,
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Beschwerdegegnerin.
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Gegenstand
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Arbeitslosenversicherung (Prozessvoraussetzung),
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Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 4. September 2018 (200 18 518 ALV).
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Nach Einsicht |
in die Beschwerde vom 9. Oktober 2018 gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 4. September 2018,
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in Erwägung, |
dass die Beschwerdeführerin ohne weitere Begründung und Angabe eines Beweismittels (vgl. Art. 42 Abs. 1 BGG) geltend macht, sie habe den angefochtenen Entscheid am 10. September 2018 bei der Poststelle abgeholt,
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dass ihr indessen der Entscheid vom 4. September 2018 gemäss postamtlicher Bescheinigung bereits am 8. September 2018 am Postschalter ausgehändigt worden war,
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dass die Beschwerde somit nicht innert der nach Art. 100 Abs. 1 BGG 30-tägigen, gemäss Art. 44 - 48 BGG am 8. Oktober 2018 abgelaufenen Rechtsmittelfrist eingereicht worden ist,
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dass die Beschwerde im Übrigen offensichtlich auch nicht den Mindestbegründungsanforderungen gemäss Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG zu genügen vermag,
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dass deshalb im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a und b BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist,
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dass in Anwendung von Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG ausnahmsweise auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet wird,
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erkennt der Präsident: |
1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
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2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
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3. Dieses Urteil wird den Parteien, dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern, beco Berner Wirtschaft, Arbeitsvermittlung, Rechtsdienst, und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) schriftlich mitgeteilt.
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Luzern, 16. Oktober 2018
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Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung
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des Schweizerischen Bundesgerichts
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Der Präsident: Maillard
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Die Gerichtsschreiberin: Berger Götz
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