BGer 6B_1212/2019
 
BGer 6B_1212/2019 vom 21.11.2019
 
6B_1212/2019
 
Verfügung vom 21. November 2019
 
Strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Denys, Präsident,
Gerichtsschreiberin Unseld.
 
Verfahrensbeteiligte
A.________,
Beschwerdeführer,
gegen
Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen,
Beschwerdegegnerin.
Gegenstand
Einsprache gegen Strafbefehl; Rückzugsfiktion; Rückzug,
Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Schaffhausen vom 13. September 2019 (Nr. 51/2018/77).
 
Erwägungen:
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 18. November 2019 zurückgezogen.
 
Demnach verfügt der Präsident:
1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Schaffhausen schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 21. November 2019
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Denys
Die Gerichtsschreiberin: Unseld