37. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 17. Mai 1979 i.S. Rel-Rutschi AG gegen AG Hotel Schweizerhof und J. Gauer Hotel AG, Polizeidirektion und Verwaltungsgericht des Kantons Bern (staatsrechtliche Beschwerde)
c) Hingegen bleibt die Beschwerdeführerin, ohne Rücksicht auf ihre Beschwerdelegitimation in der Sache selbst, befugt, mit staatsrechtlicher Beschwerde eine formelle Rechtsverweigerung zu rügen (BGE 103 Ia 574; 102 Ia 94; BGE 97 I 884).