b) Den Akten ist zu entnehmen, dass die im August 1969 vorgenommene Totalprothesen-Operation erfolgreich durchgeführt worden ist. Im April 1970 konnte der Beschwerdeführer die Erwerbstätigkeit zu 50% und ab 1. Juli 1970 wieder zu 100% aufnehmen. Am 26. März 1972 stellte Dr. med. M. fest, es bestehe ein "Status nach Totalprothese rechte Hüfte mit tadelloser Funktion, voller Belastbarkeit und
Arbeitsfähigkeit". Auch in den Jahren 1973 und 1974 war der Beschwerdeführer ohne wesentliche krankheitsbedingte Abwesenheiten voll erwerbstätig. Erst im Sommer 1974 traten zufolge Lockerung der Prothese erneut zunehmende Beschwerden auf, welche im Jahre 1975 eine Prothesenersatz-Operation notwendig machten.