BGer 9C_226/2007
 
BGer 9C_226/2007 vom 17.09.2007
Tribunale federale
{T 0/2}
9C_226/2007
Verfügung vom 17. September 2007
II. sozialrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Seiler, als Instruktionsrichter,
Gerichtsschreiber Scartazzini.
Parteien
R.________, Beschwerdeführer, vertreten durch Fürsprecher Dr. Andreas Edelmann, Bahnhofstrasse 1, 5330 Zurzach,
gegen
IV-Stelle für Versicherte im Ausland, Avenue
Edmond-Vaucher 18, 1203 Genf, Beschwerdegegnerin.
Gegenstand
Invalidenversicherung,
Beschwerde gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. März 2007.
Der Instruktionsrichter der II. sozialrechtlichen Abteilung hat nach Einsicht
in das Schreiben vom 24. August 2007, worin R.________ die Beschwerde vom 4. Mai 2007 gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. März 2007 zurückzieht,
als Instruktionsrichter im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG
verfügt :
1.
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
3.
Diese Verfügung wird den Parteien, dem Bundesverwaltungsgericht, der Ausgleichskasse des Schweizerischen Baumeisterverbandes, Zürich, und dem Bundesamt für Sozialversicherungen zugestellt.
Luzern, 17. September 2007
Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Instruktionsrichter: Der Gerichtsschreiber: