BGer 8F_12/2009 |
BGer 8F_12/2009 vom 18.12.2009 |
Bundesgericht
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Tribunal fédéral
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Tribunale federale
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{T 0/2}
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8F_12/2009
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Urteil vom 18. Dezember 2009
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I. sozialrechtliche Abteilung
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Besetzung
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Bundesrichter Ursprung, Präsident,
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Bundesrichterin Niquille, Bundesrichter Maillard,
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Gerichtsschreiber Grünvogel.
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Parteien
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K.________,
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Gesuchsteller,
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gegen
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IV-Stelle für Versicherte im Ausland,
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Avenue Edmond-Vaucher 18, 1203 Genf,
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Gesuchsgegnerin.
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Gegenstand
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Invalidenversicherung (Prozessvoraussetzung),
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Revisionsgesuch gegen das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts 8C_631/2009 vom 17. September 2009.
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Sachverhalt:
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Mit Urteil 8C_631/2009 vom 17. September 2009 ist das Bundesgericht auf die von K.________ gegen eine am 16. Juli 2009 ergangene Zwischenverfügung des Bundesverwaltungsgerichts nicht eingetreten.
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K.________ nimmt mit Eingabe vom 4. November 2009 auf dieses Urteil Bezug und kritisiert es; er verlangt dessen Aufhebung.
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Erwägungen:
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1.
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Die Aufhebung oder Abänderung eines wie hier nach Art. 61 BGG in Rechtskraft erwachsenen Bundesgerichtsurteils ist nur bei Vorliegen eines Revisionsgrundes gemäss Art. 121 ff. BGG möglich.
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Einen solchen ruft der Gesuchsteller nicht ansatzweise an, weshalb auf das Gesuch ohne Durchführung eines Schriftenwechsels (Art. 127 BGG) nicht einzutreten ist.
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2.
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Obwohl die Verfahren vor dem Bundesgericht grundsätzlich kostenpflichtig sind, kann derweilen in Anwendung von Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG nochmals wie im Verfahren 8C_631/2009 auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet werden.
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3.
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Das Gericht behält sich vor, weitere gleichartige Eingaben in dieser Angelegenheit in Zukunft unbeantwortet abzulegen.
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Demnach erkennt das Bundesgericht:
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1.
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Auf das Revisionsgesuch wird nicht eingetreten.
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2.
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Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
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3.
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Dieses Urteil wird den Parteien, dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesamt für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt.
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Luzern, 18. Dezember 2009
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Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung
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des Schweizerischen Bundesgerichts
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Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:
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Ursprung Grünvogel
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