BGer 8C_17/2010 |
BGer 8C_17/2010 vom 12.03.2010 |
Bundesgericht
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Tribunal fédéral
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Tribunale federale
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{T 0/2}
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8C_17/2010
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Urteil vom 12. März 2010
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I. sozialrechtliche Abteilung
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Besetzung
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Bundesrichter Ursprung, Präsident,
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Gerichtsschreiber Batz.
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Verfahrensbeteiligte |
C.________, vertreten durch
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Rechtsanwalt Dominique Chopard,
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Beschwerdeführer,
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gegen
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Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA), Fluhmattstrasse 1, 6004 Luzern,
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Beschwerdegegnerin.
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Gegenstand
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Unfallversicherung (Prozessvoraussetzung),
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Beschwerde gegen den Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen
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vom 18. November 2009.
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Nach Einsicht
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in die Beschwerde des C.________ vom 8. Januar 2010 gegen den Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 18. November 2009,
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in die Verfügung des Bundesgerichts vom 11. Januar 2010, mit der C.________ zur Bezahlung eines Kostenvorschusses von Fr. 750.- bis spätestens am 26. Januar 2010 aufgefordert wurde,
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in die Verfügung vom 16. Februar 2010, mit welcher C.________ - nach Gewährung einer Fristerstreckung bis 5. Februar 2010 - zur Bezahlung des bisher nicht geleisteten Kostenvorschusses eine nicht erstreckbare Nachfrist bis zum 1. März 2010 gesetzt wurde, ansonsten auf das Rechtsmittel nicht eingetreten werde,
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in Erwägung,
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dass der Beschwerdeführer den ihm auferlegten Kostenvorschuss auch innerhalb der mit Verfügung vom 16. Februar 2010 angesetzten Nachfrist nicht geleistet hat,
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dass deshalb gestützt auf Art. 62 Abs. 3 BGG im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist und der Beschwerdeführer nach Art. 66 Abs. 1 und 3 BGG kostenpflichtig wird,
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erkennt der Präsident:
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1.
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Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
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2.
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Die Gerichtskosten von Fr. 300.- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
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3.
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Dieses Urteil wird den Parteien, dem Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen und dem Bundesamt für Gesundheit schriftlich mitgeteilt.
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Luzern, 12. März 2010
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Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung
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des Schweizerischen Bundesgerichts
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Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:
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Ursprung Batz
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