BGer 6B_285/2016
 
BGer 6B_285/2016 vom 25.04.2016
{T 0/2}
6B_285/2016
 
Verfügung vom 25. April 2016
 
Strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Denys, Präsident,
Gerichtsschreiber C. Monn.
 
Verfahrensbeteiligte
X.________,
Beschwerdeführer,
gegen
Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen, Bahnhofstrasse 29, 8200 Schaffhausen,
Beschwerdegegnerin.
Gegenstand
Versuchter Raub, Drohung gegen Beamte,
rechtswidrige Einreise,
Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Schaffhausen vom 26. Februar 2016.
 
Erwägungen:
Am 19. April 2016 teilte der Beschwerdeführer dem Bundesgericht schriftlich mit, er wolle mit diesem Schreiben seinen Rekurs gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Schaffhausen "annuler", und er akzeptiere dessen Entscheid.
 
Demnach verfügt der Präsident:
 
1.
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Schaffhausen schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 25. April 2016
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Denys
Der Gerichtsschreiber: C. Monn