B. Mit Eingabe vom 14. d.Mts. verlangt nun Hr. Fûrsprech
Dr. Bertschinger, gestûtzt auf den Umstand, daß das Bundes
BGE 1 I 536 (537):
gericht seine frûhern Eingaben keiner Antwort gewûrdigt habe, daß zur Verhandlung auf den 27. d.Mts. die bisherigen Experten vorgeladen werden, um ihr Gutachten in verschiedenen Richtungen zu ergänzen.