Ob die angefochtene Massnahme auf einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage beruht, prüft das Bundesgericht frei, denn es steht ein schwerer Eingriff in die persönliche Freiheit des Beschwerdeführers in Frage (vgl. BGE 97 I 51 /2). Das Bundesgericht hat in diesem Zusammenhang nicht nur frei darüber zu entscheiden, ob sich die angefochtene Massnahme formell auf die angerufene Gesetzesbestimmung stützen lässt, sondern es hat vielmehr auch die materielle Anwendung des massgeblichen kantonalen Rechts durch das Verwaltungsgericht frei zu überprüfen (vgl. BGE 90 I 39 Erw. 4 a.E.).