Stiftung des Neuen Bundes
(1813)
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Mit den Niederlagen
Napoleons im russischen Winterfeldzug 1812 und in der Schlacht bei Leipzig
am 18. Oktober 1813 versiegte die Wirkung der französischen Revolution
und in ganz Europa erwachten restaurative Kräfte gegen die erzwungene
Egalisierung unter napoleonischer Herrschaft. In schneller Folge
sagten sich die Kantone von den Bindungen der Mediationsakte
los (zuerst Bern am 22. Dezember 1813). Schliesslich vollzog die
Mehrheit der "alteidgenössischen Stände" den Schritt und rief
dabei einen Neuen Bund aus. Die Gesandten fassten diesen Beschluss
am 29. Dezember 1813 in Zürich.
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Die Lossage erfolgte
in einer Selbstaufgabe der durch Meditation eingesetzten Regierungsgewalt
unter gleichzeitiger Wiedereinsetzung der Regierung, wie sie vor der Mediation
gewirkt hatte. Hier fand also im eigentlichen Wortsinne bereits eine
"Restauration" statt. Bezeichnenderweise waren die ehemaligen Untertanengebiete,
die erst unter französischem Einfluss als Kantone oktroyiert worden
waren, weder beteiligt noch eingeladen, dem Neuen Bund beizutreten.
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Der Stiftungstext ist
abgedruckt bei: Wilhelm Oechsli, Quellenbuch zur Schweizergeschichte,
2. Aufl. Zürich 1901, S. 651 f.
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