Siebnerkonkordat (1832)
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Nachdem die Regenerationsbewegung
die Kantone in eine liberale und eine konservative Gruppe gespalten hatte
und innere Unruhen unter anderem in Basel und Neuenburg ein allgemeines
Schutzbedürfnis auslösten, schlossen sich die Tagsatzungsabgeordneten
der sieben "regenerierten" Kantone Zürich, Bern, Luzern, Solothurn,
St. Gallen, Aargau und Thurgau am 17. März 1832 ohne Vorankündigung
zu einem Konkordat zusammen. Gegen konservativen Widerstand wurde
dieses von den Grossen Räten der Kantone später gutgeheissen.
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Das Konkordat sichert
jedem einzelnen Kanton zu, von den übrigen vor einem Umsturz von aussen
geschützt zu werden. Es enthält dazu eine ausdrückliche
Anerkennung der kantonalen Verfassungsautonomie.
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Der Konkordatstext ist
abgedruckt ist bei: Alfred Kölz, Quellenbuch zur neuen schweizerischen
Verfassungsgeschichte, Band 1, Bern 1992, S. 343 f. Im Internet finden Sie den Text auf den
Seiten des Lehrstuhls Kley.
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