Siebnerkonkordat (1832)
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Nachdem die Regenerationsbewegung die Kantone in eine liberale und eine konservative Gruppe gespalten hatte und innere Unruhen unter anderem in Basel und Neuenburg ein allgemeines Schutzbedürfnis auslösten, schlossen sich die Tagsatzungsabgeordneten der sieben "regenerierten" Kantone Zürich, Bern, Luzern, Solothurn, St. Gallen, Aargau und Thurgau am 17. März 1832 ohne Vorankündigung zu einem Konkordat zusammen.  Gegen konservativen Widerstand wurde dieses von den Grossen Räten der Kantone später gutgeheissen.
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Das Konkordat sichert jedem einzelnen Kanton zu, von den übrigen vor einem Umsturz von aussen geschützt zu werden.  Es enthält dazu eine ausdrückliche Anerkennung der kantonalen Verfassungsautonomie.
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Der Konkordatstext ist abgedruckt ist bei: Alfred Kölz, Quellenbuch zur neuen schweizerischen Verfassungsgeschichte, Band 1, Bern 1992, S. 343 f.  Im Internet finden Sie den Text auf den Seiten des Lehrstuhls Kley.
Bern, 27.10.2003
A. Tschentscher