Bundesverfassung (1848)
-
Schon vor dem Sonderbundskrieg hatte die Tagsatzung am 16. August 1847 eine besondere, dreizehnköpfige Kommission mit der Revision des Bundesvertrages betraut, die aber erst nach Ablehnung der Interventionsnote am 17. Februar 1848 unter Einbeziehung katholischer Kantone zusammentrat.  Nach Verhandlungen bis zum Juni 1848 und nach einer Annahme durch das Volk in 15 1/2 Kantonen wurde schliesslich am 12. September 1848 die Bundesverfassung feierlich beschlossen.
-
Aus einer schweizerischen Gesamtbevölkerung von 2,2 Millionen Menschen waren wegen gesetzlicher Stimmrechtsausschlüsse insbesondere der Armengenössigkeit nur etwa 440 Tausend stimmberechtigt.  Von diesen hatten nach Schätzung der Tagsatzung etwa 240 Tausend (55%) an Abstimmungen in den Kantonen teilgenommen und 170 Tausend zugestimmt.
-
Während die übrigen europäischen Revolutionsverfassungen von 1848 keinen Bestand hatten, erwies sich die schweizerische Bundesverfassung als dauerhaft.  Sie ist behutsamen Revisionen unterzogen worden, doch inhaltlich bis heute die Grundlage der bundesstaatlichen Ordnung geblieben.
-
Der Verfassungstext ist zweisprachig abgedruckt ist bei: Alfred Kölz, Quellenbuch zur neuen schweizerischen Verfassungsgeschichte, Band 1, Bern 1992, S. 447 ff. Eine Textausgabe mit Revisionen, abgedruckt bei Nabholz/Kläui, Quellenbuch zur Verfassungsgeschichte der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Kantone, Aarau 1940, findet sich im Internet auf den Seiten von Thomas Clement.
 
Bern, 27.10.2003
A. Tschentscher