Bundesverfassung (1848)
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Schon vor dem Sonderbundskrieg
hatte die Tagsatzung am 16. August 1847 eine besondere, dreizehnköpfige
Kommission mit der Revision des Bundesvertrages betraut, die aber erst
nach Ablehnung der Interventionsnote
am 17. Februar 1848 unter Einbeziehung katholischer Kantone zusammentrat.
Nach Verhandlungen bis zum Juni 1848 und nach einer Annahme durch das Volk
in 15 1/2 Kantonen wurde schliesslich am 12. September 1848 die
Bundesverfassung feierlich beschlossen.
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Aus einer schweizerischen
Gesamtbevölkerung von 2,2 Millionen Menschen waren wegen gesetzlicher
Stimmrechtsausschlüsse insbesondere der Armengenössigkeit nur
etwa 440 Tausend stimmberechtigt. Von diesen hatten nach Schätzung
der Tagsatzung etwa 240 Tausend (55%) an Abstimmungen in den Kantonen teilgenommen
und 170 Tausend zugestimmt.
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Während die übrigen
europäischen Revolutionsverfassungen von 1848 keinen Bestand hatten,
erwies sich die schweizerische Bundesverfassung als dauerhaft. Sie
ist behutsamen Revisionen unterzogen worden, doch inhaltlich bis heute
die Grundlage der bundesstaatlichen Ordnung geblieben.
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Der Verfassungstext
ist zweisprachig abgedruckt ist bei: Alfred Kölz, Quellenbuch
zur neuen schweizerischen Verfassungsgeschichte, Band 1, Bern 1992, S.
447 ff.
Eine Textausgabe mit Revisionen, abgedruckt bei Nabholz/Kläui, Quellenbuch
zur Verfassungsgeschichte der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Kantone,
Aarau 1940, findet sich im Internet auf den
Seiten von Thomas Clement.
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