Für die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die nach wie vor den Schwerpunkt von DFR bilden, unterhält das Gericht seit dem 20. September 1999 eine eigene Homepage .  Im Unterschied zur Datenbasis des Bundesverfassungsgerichts, die auf Vollständigkeit angelegt ist und seit 1998 auch die Kammerbeschlüsse umfaßt, konzentriert sich DFR auf diejenigen Entscheidungen, die im universitären Lehrbetrieb benötigt werden.
Für die Zeit bis 1997 besteht keine vollständige Publikation der Gerichtsentscheidungen im Internet.  Auch die für DFR als wichtig vorgemerkten, aber noch nicht erfaßten Judikate sind sonst nur als Papierpublikationen erreichbar.  Bei der Pressestelle des Gerichts können Kopien kostenpflichtig bestellt werden.  Im übrigen werden alle Senatsentscheidungen in einer quasi-amtlichen Sammlung publiziert, die an jeder Jurafakultät in der Bibliothek eingesehen  werden kann (BVerfGE). 
Seit dem 1.1.1986 sind die derzeit sechs Vorprüfungsausschüsse des Gerichts zu eigenen Spruchkörpern aufgewertet worden.  Kammerentscheidungen könnten zwar in die quasi-amtliche Sammlung (BVerfGE) aufgenommen werden, wenn ein besonderes Interesse der Öffentlichkeit anzunehmen ist (vgl. § 31 III GO-BVerfG).  In der Praxis ist die Aufnahme indes unüblich, obwohl gerade die stattgebenden Beschlüsse durchaus wichtig sind.  Sie werden unvollständig und ohne Systematisierung je nach thematischem Einschlag in unterschiedlichen Fachzeitschriften publiziert.  Einen guten Überblick über die verstreuten Publikationen bieten W. Höfling/S. Rixen, Stattgebende Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, in: AöR 125 (2000), S. 428-476 (1. Teil), 613-647 (2. Teil).  Einzig die kostenpflichtige juris-Datenbank enthält auch die sonst nicht publizierten Kammerentscheidungen.
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