BVerfGE 76, 99 - Arbeitsförderungsgesetz 1986
 
Beschluß
des Ersten Senats vom 16. Juni 1987
-- 1 BvF 5/87 --
in dem Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung des § 116 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 des Arbeitsförderungsgesetzes in der Fassung des Art. 1 Nr. 3 Buchst. b des Gesetzes zur Sicherung der Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit bei Arbeitskämpfen vom 15. Mai 1986 (BGBl. I S. 740), Antragstellerin: Regierung des Landes Hessen, vertreten durch den Hessischen Ministerpräsidenten, Bierstadter Straße 2, Wiesbaden.
Entscheidungsformel:
Das Verfahren wird eingestellt.
 
Gründe:
Die Antragstellerin hat den Antrag, durch den das vorliegende Verfahren eingeleitet wurde, mit Schriftsatz vom 18. Mai 1987 zurückgenommen. Das Verfahren ist einzustellen. Gründe des öffentlichen Interesses für seine Fortführung sind im Blick auf andere anhängige Verfahren zur gleichen Rechtsfrage nicht gegeben (vgl. BVerfGE 25, 308 [309] m.w.N.).
Herzog Simon Hesse Katzenstein Niemeyer Heußner Henschel Seidl