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Informationen zum Dokument  BGer 6B_722/2015  Materielle Begründung
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BGer 6B_722/2015 vom 17.07.2015
 
{T 0/2}
 
6B_722/2015
 
 
Verfügung vom 17. Juli 2015
 
 
Strafrechtliche Abteilung
 
Besetzung
 
Bundesrichter Oberholzer, als Instruktionsrichter,
 
Gerichtsschreiber Faga.
 
 
Verfahrensbeteiligte
 
X.________,
 
vertreten durch Rechtsanwalt Eric Stern,
 
Beschwerdeführer,
 
gegen
 
Amt für Justizvollzug des Kantons Zürich, Amtsleitung, Feldstrasse 42, 8090 Zürich,
 
Beschwerdegegner.
 
Gegenstand
 
Bedingte Entlassung; unentgeltliche Rechtspflege,
 
Beschwerde gegen die Verfügung des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich, 2. Abteilung, Einzelrichter, vom 3. Juni 2015.
 
 
Erwägungen:
 
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 15. Juli 2015 zurückgezogen.
1
 
 Demnach verfügt der Instruktionsrichter:
 
1. Das Verfahren wird als durch Rückzug erledigt am Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.
2
2. Es werden keine Kosten erhoben.
3
3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, 2. Abteilung, Einzelrichter, schriftlich mitgeteilt.
4
Lausanne, 17. Juli 2015
5
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
6
des Schweizerischen Bundesgerichts
7
Der Instruktionsrichter: Oberholzer
8
Der Gerichtsschreiber: Faga
9
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