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Informationen zum Dokument  BGer 6B_230/2017  Materielle Begründung
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BGer 6B_230/2017 vom 10.04.2017
 
6B_230/2017
 
 
Verfügung vom 10. April 2017
 
 
Strafrechtliche Abteilung
 
Besetzung
 
Bundesrichter Denys, Präsident,
 
Gerichtsschreiberin Unseld.
 
 
Verfahrensbeteiligte
 
X.________,
 
vertreten durch Fürsprech Jürg Walker,
 
Beschwerdeführer,
 
gegen
 
Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen, Schützengasse 1, 9001 St. Gallen,
 
Beschwerdegegnerin.
 
Gegenstand
 
Führen eines Personenwagens ohne Berechtigung etc.,
 
Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts St. Gallen, Strafkammer, vom 7. Dezember 2016.
 
 
Erwägungen:
 
Der Beschwerdeführer erklärte mit Schreiben vom 7. April 2017 den Rückzug der Beschwerde und ersuchte um Erlass eines Abschreibungsentscheids.
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Demnach verfügt der Präsident:
 
1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
 
2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
 
3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Kantonsgericht St. Gallen, Strafkammer, schriftlich mitgeteilt.
 
Lausanne, 10. April 2017
 
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
 
des Schweizerischen Bundesgerichts
 
Der Präsident: Denys
 
Die Gerichtsschreiberin: Unseld
 
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