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Informationen zum Dokument  BGer 6B_29/2020  Materielle Begründung
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BGer 6B_29/2020 vom 19.02.2020
 
 
6B_29/2020
 
 
Verfügung vom 19. Februar 2020
 
 
Strafrechtliche Abteilung
 
Besetzung
 
Bundesrichterin van de Graaf, als Einzelrichterin,
 
Gerichtsschreiber Moses.
 
 
Verfahrensbeteiligte
 
A.________,
 
vertreten durch Rechtsanwalt Christoph Vettiger,
 
Beschwerdeführerin,
 
gegen
 
Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt,
 
Beschwerdegegnerin.
 
Gegenstand
 
Versuchter Totschlag; rechtliches Gehör; Rückzug,
 
Beschwerde gegen das Urteil des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt, Dreiergericht, vom 7. August 2019 (SB.2016.41).
 
 
Erwägungen:
 
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 18. Februar 2020 zurückgezogen.
1
 
Demnach verfügt die Einzelrichterin:
 
1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde von der Geschäftskontrolle abgeschrieben.
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2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
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3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt, Dreiergericht, schriftlich mitgeteilt.
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Lausanne, 19. Februar 2020
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Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
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des Schweizerischen Bundesgerichts
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Die Einzelrichterin:
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Der Gerichtsschreiber:
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