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Informationen zum Dokument  BGE 98 Ia 395 - Karl Vögele AG   Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
A.
B.
C.
E.
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.- Die vom Stadtrat Zug am 26. Oktober 1971 beschlossene Ladensc ...
Erwägung 2
2.- Art. 31 BV gewährleistet die Handels- und Gewerbefreiheit, be ...
Erwägung 3
3.- Die kantonalen und kommunalen Ladenschlussvorschriften verfol ...
Erwägung 4
4.- Zur Begründung des angefochtenen Beschlusses des Stadtrates w ...
Erwägung 5
5.- In BGE 97 I 502 ff. hat das Bundesgericht eine kantonale Vors ...
a) Selbst wenn man annimmt, der obligatorische Ladenschluss währe ...
b) Um vor Art. 31 BV Bestand zu haben, muss eine Ladenschlussordn ...
Erwägung 6
6.- Die Beschwerdeführerin macht schliesslich geltend, es gehe au ...
Entscheid:

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch: DFR-Server, A. Tschentscher
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