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Informationen zum Dokument  BGE 103 Ia 250  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. a) Art. 22ter BV gewährleistet das Eigentum. Eigentumsbes ...
3. a) Die Gemeinde Gretzenbach liegt halbwegs zwischen Aarau und  ...
4. Der Beschwerdeführer macht sodann geltend, der angefochte ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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