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Informationen zum Dokument  BGE 103 Ia 544 - Zulassung zum Bergführerkurs  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
A.
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.- (Verzicht auf das Erfordernis eines aktuellen praktischen Int ...
Erwägung 2
2.- Dass die Kantone die Ausübung des Bergführerberufes patentpfl ...
Erwägung 3
3.- Die zwischen den Patentkantonen und dem SAC bestehende Regelu ...
Erwägung 4
4.- Es kann sich im vorliegenden Fall nur darum handeln, ob dem B ...
Erwägung 5
5.- a) Bei dem vom Kanton Graubünden durchgeführten Bergführerkur ...
b) Soweit es sich um Kandidaten handelt, die sich um das Patent e ...
c) Anders verhält es sich bezüglich jener Kandidaten, die ausserh ...
Erwägung 6
6.- a) Es ist klar, dass die dem SAC delegierte Befugnis, Kandida ...
b) Die Bedingungen, unter denen der SAC einen Bewerber zur Teilna ...
c) In der für den Bergführerberuf eingeführten Patentpflicht lieg ...
d) Wäre der Beschwerdeführer in einem Patentkanton wohnhaft und w ...
e) Der Beschwerdeführer wohnt jedoch nicht in einem Patentkanton, ...
Entscheid:

Bearbeitung, zuletzt am 22.11.2024, durch: DFR-Server, A. Tschentscher
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