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Informationen zum Dokument  BGE 104 Ia 226 - Konsultativabstimmung Wädenswil  Materielle Begründung

1. Bearbeitung
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    Revision:  A. Tschentscher

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1. Gemäss Art. 85 lit. a OG beurteilt das Bundesgericht Besc ...
a) Im vorliegenden Fall ist vorab zu prüfen, ob es sich bei  ...
b) Das Bundesgericht tritt auf eine staatsrechtliche Beschwerde n ...
c) Eugen Fauquex und Heinrich Brändli sind stimmberichtigte  ...
Erwägung 2
2. a) Als Konsultativabstimmungen werden in der Regel Volksbefrag ...
b) Die Frage, ob eine Konsultativabstimmung ohne entsprechende re ...
c) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts ist eine gesetzlich ...
Erwägung 3
3. Wie aus den Akten hervorgeht, konnten die Wädenswiler Sch ...
Demnach erkennt das Bundesgericht:

Bearbeitung, zuletzt am 25.11.2024, durch: Julian Marbach, A. Tschentscher
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