1. Bearbeitung
Texterfassung: |
[nicht verfügbar] |
Formatierung: |
[nicht verfügbar] |
Revision: |
[nicht verfügbar] |
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
4. Zitiert selbst:
5. Besprechungen:
|
6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht im Erwägung:
1. Ob die ESchK zur Beurteilung der Rückforderungsklage bzw. ...
2. Nach Art. 102 Abs. 1 EntG kann der Enteignete, der nicht ausdr ...
3. Wie vor der ESchK verlangt die Beschwerdeführerin hilfswe ...
4. Nach Ansicht der ESchK steht der Beschwerdeführerin unter ...
5. Dem Enteignungsvertrag kommt im wesentlichen die gleiche Wirku ...
6. Als Ergebnis ist daher folgendes festzuhalten: ...
|