1. Bearbeitung
Texterfassung: |
[nicht verfügbar] |
Formatierung: |
[nicht verfügbar] |
Revision: |
[nicht verfügbar] |
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
4. Zitiert selbst:
5. Besprechungen:
|
6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. a) Aus dem ursprünglichen Wortlaut des Enteignungsgesetze ...
2. Bei der Revision des Enteignungsgesetzes ist die in Art. 78 aE ...
3. Eine Ausnahme muss jedoch gemacht werden für den Fall, da ...
4. Auf die Anschlussbeschwerden ist daher nicht einzutreten. Dass ...
|