1. Bearbeitung
Texterfassung: |
[nicht verfügbar] |
Formatierung: |
[nicht verfügbar] |
Revision: |
[nicht verfügbar] |
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
4. Zitiert selbst:
5. Besprechungen:
|
6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Nach Art. 5 VwVG gelten als Verfügungen Anordnungen der B ...
5. a) Mit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde kann neben der Rü ...
6. Mit der Bankenrevision kann gemäss Art. 20 Abs. 1 BankG n ...
7. a) Das BankG bezweckt vorab den Schutz des Publikums, insbeson ...
8. a) Nach Art. 20 BankG bestimmt die Vollziehungsverordnung die ...
|