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Informationen zum Dokument  BGHSt 45, 249 - Ungeladene Pistole als Drohmittel beim Raub  Materielle Begründung

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I.
1. Nach den Feststellungen des Landgerichts überfiel der Ang ...
2. Nach der Auffassung des Landgerichts hat der Angeklagte damit  ...
II.
1. Der Bundesgerichtshof hat zu dem neu gefaßten Tatbestand ...
2. Der Einsatz einer ungeladenen Gaspistole wie im vorliegenden F ...
3. Auf der Grundlage der Urteilsfeststellungen kann im vorliegend ...
4. Nach allem ist das Urteil im Strafausspruch aufzuheben. Der an ...

Bearbeitung, zuletzt am 23.11.2024, durch: Brian Valerius, A. Tschentscher
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