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Informationen zum Dokument  BVerfGE 4, 250 - Gebietsbestand der Länder  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A. – I.
1. Das Land Lippe war wie alle anderen deutschen Länder durc ...
2. Da eine Lostrennung des Bezirks Minden-Ravensberg von Nordrhei ...
3. Mit Wirkung vom 21. Januar 1947 erließ die britische Mil ...
4. Da die britische Militärregierung in der Präambel zu ...
5. Die am 11. Juli 1950 in Kraft getretene Verfassung für da ...
II.
B. – I.
[II.]
1. § 72 BVerfGG legt den Inhalt der Entscheidung des Bundesv ...
2. Bezogen auf den Fall, daß die Durchführung einer Ma ...
3. Antrag Nr. 2 betrifft dem Wortlaut nach keine Maßnahme d ...
4. Die Anträge Nr. 2 und 3 betreffen die Zulässigkeit d ...
5. Zu Unrecht erhebt der Antragsgegner den Einwand der rechtskr&a ...
III.
1. Aus dem Hilfsantrag ergibt sich, daß die Antragsteller d ...
a) aus dem Faktum der nur vorläufigen Eingliederung; ...
b) aus einem in seiner Geltung auf diese Zeitdauer begrenzten Ein ...
c) aus einer besatzungsrechtlichen Auflage; ...
d) aus Artikel 89 der Landesverfassung. ...
2. Der Hilfsantrag stellt neben die "endgültige Eingliederun ...
3. Die Antragsteller lösen sich ferner mit dieser Wendung ih ...
IV.
1. Die mit dem Hauptantrag Nr. 3 geltend gemachte rechtliche Unzu ...
2. Weder der Inhalt der "Richtlinien" noch der "Zusätze" abe ...
a) Lippe und Nordrhein-Westfalen hatten allerdings um die Wende d ...
b) Landespräsident Drake und Ministerpräsident Amelunxe ...
c) Angesichts der dem Gericht von beiden Parteien vorgelegten ein ...
d) Manche der nach dem 6. Dezember 1946 von beiden Seiten gefalle ...
3. In seinen Äußerungen über die Notwendigkeit ei ...
4. Dem Gesetz über die Vereinigung des Landes Lippe mit dem  ...
a) Es kann dahingestellt bleiben, ob die lippische Volksschule &u ...
b) Die Antragsteller haben demgegenüber geltend gemacht, da& ...
c) Es kommt hinzu, daß der Gemeinschaftsschule in Lippe sch ...
d) Im übrigen aber war das lippische Schulrecht auch noch du ...
e) Schließlich darf auch Nr. 13 der Richtlinien nicht au&sz ...
V.
1. Der maßgebende Akt für die Änderung des territ ...
2. In der Präambel zur Verordnung Nr. 77 heißt es, da& ...
a) Es kann dahingestellt bleiben, ob aus einer Präambel mehr ...
b) Im Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung Nr. 77 gab es keine d ...
3. Würde man die aus den Begleitumständen zu schlie&szl ...
4. Wenn die Zugehörigkeit Lippes zu Nordrhein-Westfalen nur  ...
5. Der Durchführung des nordrhein-westfälischen Schulge ...
VI.
1. Das ehemalige Land Lippe ist durch die Militärregierungsv ...
2. Die am 5. Dezember 1946 von der Landesregierung Nordrhein-West ...
3. Würden die "Richtlinien" und "Zusätze" verbindliches ...
4. Der Landesverband Lippe und die Kreise Detmold und Lemgo haben ...

Bearbeitung, zuletzt am 23.11.2024, durch: Sabrina Camenzind, A. Tschentscher
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