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Informationen zum Dokument  BVerfGE 15, 256 - Universitäre Selbstverwaltung  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A. -- I.
1. Die Universität in Gießen ist aus der Justus-Liebig ...
2. Prof. Dr. W. hat sich 1939 an der medizinischen Fakultät  ...
3. Ohne daß ein ausdrücklicher Berufungsvorschlag der  ...
4. Auf die im Herbst 1954 erhobene Klage Prof. Dr. W.s gegen das  ...
5. Am 9. Juni 1960 erörterte die Hochschulreferentin des Kul ...
II.
1. Die Universität sei parteifähig, weil sie nach allge ...
2. Die angefochtenen Hoheitsakte verletzten das den Beschwerdef&u ...
III.
1. Die Beschwerdeführer seien nicht parteifähig, da wed ...
2. Art. 5 Abs. 3 GG gewähre den Universitäten kein Grun ...
B. -- I.
1. Für die Frage, ob die Beschwerdeführer für die  ...
2. Die Beschwerdeführer sind auch von dem angefochtenen Urte ...
3. Die Verfassungsbeschwerde ist auch rechtzeitig erhoben, da die ...
II.
C.
I.
1. Auch wenn ein Grundrecht der Universitäten und der Fakult ...
2. Selbst bei der weitesten hiernach möglichen Auslegung des ...
II.

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch: A. Tschentscher, Sven Broichhagen
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