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Informationen zum Dokument  BVerfGE 36, 342 - Niedersächsisches Landesbesoldungsgesetz  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A. - I.
II.
III.
IV.
1. Art. 33 Abs. 5 GG wolle die Einrichtung des Berufsbeamtentums  ...
2. Unter der Geltung des Art. 13 Abs. 1 WRV sei übereinstimm ...
V.
1. Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfal ...
2. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat sich in zwei Beschl& ...
VI.
B.
1. Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat gemä&szli ...
2. Der Vorlagebeschluß des Niedersächsischen Staatsger ...
3. Die vorgelegte Frage bedarf der Einschränkung. Im vorlieg ...
4. Die Vorlage nach Art. 100 Abs. 3 GG ist nur zulässig, wen ...
a) Das Bundesverfassungsgericht hat sich bisher ausdrücklich ...
b) Die vom Niedersächsischen Staatsgerichtshof in Bezug geno ...
c) Aus der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs ...
C.
1. Das Eigentümliche des Bundesstaates ist, daß der Ge ...
2. Art. 31 GG ist eine Vorschrift, die Normenkollisionen lös ...
3. Hinzu kommt: ...
a) Die Bundesregierung meint, aus der Regelung für den Berei ...
b) Außerdem ist die Auffassung der Bundesregierung, in dem  ...
4. Eine zusätzliche Stütze für das Ergebnis, da&sz ...
5. Die Auswirkungen dieser Entscheidung halten sich in Grenzen: ...
a) Die Frage, wie der Satz "Bundesrecht bricht Landesrecht" sich  ...
b) Für den entschiedenen Fall - Verhältnis von grundges ...
c) Die Länder "gewinnen" durch die Entscheidung nur, da&szli ...
a) Art. 33 Abs. 5 GG und Art. 46 Abs. 2 nds. Verf. sind ihrem Wor ...
b) Außerdem ist der Anwendungsbereich beider Vorschriften e ...

Bearbeitung, zuletzt am 23.11.2024, durch: A. Tschentscher, Rainer M. Christmann
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