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Informationen zum Dokument  BVerfGE 56, 37 - Auskunftspflicht des Gemeinschuldners  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
II.
1. Über das Vermögen des Beschwerdeführers wurde d ...
2. Das Konkursgericht hat daraufhin gemäß §§ ...
3. Gegen diese Entscheidungen hat der Beschwerdeführer Verfa ...
4. Auf Antrag des Beschwerdeführers hat das Bundesverfassung ...
III.
B.
I.
1. Durch rechtlich vorgeschriebene Auskunftspflichten kann die Au ...
2. Zum Schutz gegen unzumutbare Eingriffe und Beeinträchtigu ...
a) Am weitesten reicht der Schutz gegen Selbstbezichtigungen f&uu ...
b) Während das geltende Recht Zeugen, Prozeßparteien u ...
II.
1. Für den Gemeinschuldner kann nicht das gleiche gelten wie ...
2. Die Konkursordnung begnügt sich damit, die Aussagepflicht ...
III.
Abweichende Meinung des Richters Dr. Heußner zum Beschluß des Ersten Senats vom 13. Januar 1981 – 1 BvR 116/77 –

Bearbeitung, zuletzt am 23.11.2024, durch: Sabrina Camenzind, A. Tschentscher
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