1. Bearbeitung
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A. Tschentscher |
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
BVerfGE 156, 63 - Elektronische Aufenthaltsüberwachung
BVerfGE 133, 168 - Verständigungsgesetz
BVerfGE 120, 351 - Steuerliche Auslandsdaten
BVerfGE 109, 279 - Großer Lauschangriff
BVerfGE 96, 171 - Stasi-Fragen
BVerfGE 95, 220 - Aufzeichnungspflicht
BVerfGE 76, 363 - Lappas
BVerfGE 65, 1 - Volkszählung
BGHSt 42, 139 - Hörfalle
BGHSt 38, 214 - nemo tenetur se ipsum accusare
4. Zitiert selbst:
5. Besprechungen:
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6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
A.
I.
II.
1. Über das Vermögen des Beschwerdeführers wurde d ...
2. Das Konkursgericht hat daraufhin gemäß §§ ...
3. Gegen diese Entscheidungen hat der Beschwerdeführer Verfa ...
4. Auf Antrag des Beschwerdeführers hat das Bundesverfassung ...
III.
B.
I.
1. Durch rechtlich vorgeschriebene Auskunftspflichten kann die Au ...
2. Zum Schutz gegen unzumutbare Eingriffe und Beeinträchtigu ...
a) Am weitesten reicht der Schutz gegen Selbstbezichtigungen f&uu ...
b) Während das geltende Recht Zeugen, Prozeßparteien u ...
II.
1. Für den Gemeinschuldner kann nicht das gleiche gelten wie ...
2. Die Konkursordnung begnügt sich damit, die Aussagepflicht ...
III.
Abweichende Meinung des Richters Dr. Heußner zum Beschluß des Ersten Senats vom 13. Januar 1981 – 1 BvR 116/77 –
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