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Informationen zum Dokument  BVerfGE 91, 228 - Gleichstellungsbeauftragte  Materielle Begründung

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4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Der am 1. April 1990 in Kraft getretene § 2 Abs. 3 der Ge ...
2. Die Beschwerdeführerinnen sind in Schleswig-Holstein gele ...
II.
1. a) Mit der Gewährleistung der Selbstverwaltung schüt ...
b) An diesen Grundsätzen gemessen seien die angegriffenen Vo ...
2. Die angegriffenen Vorschriften verstießen auch gegen die ...
III.
B. -- I.
1. Die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin zu 1. is ...
2. Die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin zu 2. is ...
C.
I.
1. Die Gewährleistung des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG sichert d ...
a) Allerdings ist die Organisationshoheit historisch als eigenes  ...
b) Hieran anknüpfend umfaßt die Garantie des Art. 28 A ...
2. Die Gewährleistung eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehm ...
a) Zunächst setzt der Kernbereich der Selbstverwaltungsgaran ...
b) Auch im Vorfeld der Sicherung des Kernbereichs entfaltet die G ...
aa) Allerdings gilt für die Organisationshoheit - anders als ...
bb) Ungeachtet dessen steht dem Staat die Entscheidung über  ...
cc) Beläßt der Gesetzgeber den Gemeinden bei der Ausge ...
II.
1. Die in § 2 Abs. 3 GO statuierte Pflicht der Gemeinden zur ...
2. § 2 Abs. 3 GO genügt auch den Anforderungen, die &uu ...
3. Das Demokratieprinzip prägt das Bild der Selbstverwaltung ...
4. § 2 Abs. 3 GO verstößt auch nicht gegen das Wi ...
III.
1. Maßstab ist in vorliegendem Verfahren allein Art. 28 Abs ...
2. Art. 28 Abs. 2 GG schützt auch die Personalhoheit der Gem ...
D.

Bearbeitung, zuletzt am 23.11.2024, durch: A. Tschentscher
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