1. Bearbeitung
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
4. Zitiert selbst:
BVerfGE 93, 1 - Kruzifix
BVerfGE 87, 273 - Erörterungsgebühr
BVerfGE 83, 341 - Bahá'í
BVerfGE 70, 138 - Loyalitätspflicht
BVerfGE 66, 1 - Konkursausfallgeld
BVerfGE 60, 253 - Anwaltsverschulden
BVerfGE 53, 366 - Konfessionelle Krankenhäuser
BVerfGE 42, 312 - Inkompatibilität/Kirchliches Amt
BVerfGE 32, 98 - Gesundbeter
BVerfGE 19, 226 - Kirchenlohnsteuer I
BVerfGE 19, 129 - Umsatzsteuer
BVerfGE 18, 392 - Beurkundungsbefugnis
BVerfGE 18, 385 - Teilung einer Kirchengemeinde
BVerfGE 15, 313 - Rückwirkende Gewerbesteuer
5. Besprechungen:
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6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
A.
I.
II.
III.
1. Der Freistaat Bayern erhob daraufhin gegen den Beschwerdef&uum ...
2. Auf die Berufung des Freistaats Bayern hob der Bayerische Verw ...
3. Auf die Revision des Beschwerdeführers hob das Bundesverw ...
a) Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs verstoße ge ...
b) Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 Satz 1 WRV werde durch di ...
4. Nach Zurückverweisung an den Bayerischen Verwaltungsgeric ...
5. Die vom Beschwerdeführer hiergegen eingelegte Nichtzulass ...
IV.
V.
VI.
1. Für die Bayerische Staatsregierung haben sich das Bayeris ...
a) Das Kultusministerium führt aus, Sinn und Zweck der Kirch ...
b) Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat sich nur zu de ...
2. Die Metropolie ist der Meinung, die Verfassungsbeschwerde sei ...
3. Namens der Bundesregierung hat sich das Bundesministerium des ...
4. Der Präsident des Bundesgerichtshofs hat eine Stellungnah ...
5. Der Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz hat mit Bezu ...
6. Das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland hat dar ...
7. Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat sich mit einer Ste ...
8. Der Serbisch-Orthodoxe Bischof für Mitteleuropa hat erkl& ...
9. Der ständige Vertreter der Russischen Orthodoxen Kirche i ...
VII.
VIII.
B.
C.
I.
II.
1. Art. 140 GG i. V. m. Art. 138 Abs. 2 WRV gewährleistet de ...
a) Die Kirchengutsgarantie des Art. 140 GG i. V. m. Art. 138 Abs. ...
b) Art. 138 Abs. 2 WRV schützt neben dem für Kultus-, U ...
c) Zu den "anderen Rechten" im Bereich der Kirchengutsgarantie ge ...
d) Für den Schutz, den Art. 138 Abs. 2 WRV gewährt, ist ...
e) Art. 138 Abs. 2 WRV schützt das Vermögen der Religio ...
f) Die Bestimmung von Inhalt und Umfang einfach-rechtlich begr&uu ...
2. Das Nutzungsrecht des Beschwerdeführers aus dem öffe ...
a) Der Beschwerdeführer ist eine Religionsgesellschaft in de ...
b) Das Nutzungsrecht an der S.-Kirche ist ein "anderes Recht" im ...
c) Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ist des weiteren zu der ...
3. Der Widerruf des Gebrauchsüberlassungsverhältnisses ...
a) Zwar kann nicht jeder auf einen Vorbehalt gestützte Wider ...
b) Auf der anderen Seite gewährleistet Art. 138 Abs. 2 WRV d ...
c) Räumt der Staat einer Religionsgesellschaft eine Rechtspo ...
4. So liegt es hier. ...
a) Nach den Feststellungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ...
b) Nach den fachgerichtlichen Feststellungen gehörte es weit ...
c) Ein Widerruf der Gebrauchsüberlassung, der, wie hier, nur ...
5. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Verfehlung des F ...
6. Daß die Kirche in Erfüllung des Förderzwecks n ...
III.
1. Art. 140 GG i. V. m. Art. 138 Abs. 2 WRV konkretisiert den Sch ...
2. Im vorliegenden Verfahren bedarf keiner Entscheidung, ob das N ...
3. Daß der Beschwerdeführer im Zuge der Herausgabe die ...
IV.
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