1. Bearbeitung
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
4. Zitiert selbst:
5. Besprechungen:
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6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
A.
I.
1. Die gesetzliche Krankenversicherung umfasst Personen, die kraf ...
2. Eine Mindestbemessungsgrenze für beitragspflichtige Einna ...
3. Die nachfolgenden Änderungen des § 240 SGB V haben d ...
II.
1. Die 1949 geborene Klägerin des Ausgangsverfahrens erkrank ...
2. Das Landessozialgericht hat das Verfahren ausgesetzt und dem B ...
III.
B.
I.
1. Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, alle Menschen vor dem Gesetz gleich ...
2. § 240 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 SGB V bewirkt, dass hauptb ...
3. Diese unterschiedliche Behandlung ist allerdings sachlich gere ...
a) Dies gilt zunächst im Verhältnis zu sonstigen freiwi ...
aa) Beitragpflichtig ist bei Selbständigen das Arbeitseinkom ...
bb) Die Regelung wird überdies von dem legitimen Ziel bestim ...
cc) Die Bemessung nach fiktiven Mindesteinnahmen vermeidet zudem, ...
dd) Die zur Prüfung vorgelegte Norm verletzt auch nicht Art. ...
b) Auch die unterschiedliche beitragsrechtliche Behandlung der Se ...
c) Die Mindesteinnahmengrenze des § 240 Abs. 4 Satz 2 Halbsa ...
d) Der Gesetzgeber war von Verfassungs wegen nicht gehalten, die ...
II.
1. Die Einführung der Mindestbeitragsgrenze in § 240 Ab ...
2. Diesen Anforderungen genügt die zur Prüfung gestellt ...
a) Das Vertrauen der Versicherten, insbesondere der älteren ...
b) Jedenfalls überwiegen im Rahmen der verfassungsrechtlich ...
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