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Informationen zum Dokument  BVerfGE 105, 1 - Familienarbeit  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. a) Der Bundesgerichtshof hat seit In-Kraft-Treten des geltende ...
aa) Im Gegensatz zu Einkünften, die schon zu Zeiten des Zusa ...
bb) Einkünfte aus einer erst nach der Scheidung aufgenommene ...
cc) Nicht die ehelichen Lebensverhältnisse prägendes Ei ...
b) Mit Urteil vom 13. Juni 2001 hat der Bundesgerichtshof seine b ...
2. In der Literatur hat die bisherige Rechtsprechung des Bundesge ...
II.
1. Verfahren 1 BvR 105/95 ...
2. Verfahren 1 BvR 559/95 ...
3. Verfahren 1 BvR 457/96 ...
III.
IV.
1. Aus der Sicht der Bundesregierung ist bei der Berechnung der H ...
2. Der Bundesgerichtshof hat eine Stellungnahme des Vorsitzenden  ...
3. Nach Auffassung der Wissenschaftlichen Vereinigung für Fa ...
4. Der Deutsche Juristinnenbund vertritt die Ansicht, die Anwendu ...
5. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht teilt die Au ...
B.
I.
1. a) Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 GG schüt ...
b) Kommen den Ehegatten gleiches Recht und gleiche Verantwortung  ...
c) Sind die Leistungen, die Ehegatten im gemeinsamen Unterhaltsve ...
2. Die ständige Rechtsprechung der Zivilgerichte berück ...
3. Dem werden die angegriffenen Entscheidungen, die sich auf die  ...
a) Die Nichtberücksichtigung von nachehelichen Einkommenszuw ...
b) Wenn in den angegriffenen Entscheidungen für die Einbezie ...
c) Im Übrigen entspricht die von den Gerichten mit dieser Re ...
4. Wie die von Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 GG g ...
II.
C.

Bearbeitung, zuletzt am 03.12.2024, durch: A. Tschentscher
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