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Informationen zum Dokument  BVerfGE 106, 1 - Oberfinanzdirektionen  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Das Bundesministerium der Finanzen hat durch Verordnung vom 4. ...
2. § 8 Abs. 3 Satz 1 des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG) vom ...
3. Gemäß § 7 Satz 1 FVG bestimmt der Bundesminist ...
4. Das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 26. Novembe ...
II.
1. Die Antragstellerin sieht in § 8 Abs. 3 FVG keine hinreic ...
2. Die Rechtsverordnung verstoße auch unmittelbar gegen Art ...
3. Auch bei einer weiten Auslegung der Verordnungsermächtigu ...
4. Schließlich folge ein Gesetzesvorbehalt für die in  ...
5. Zudem bedeute die Aberkennung der Bundesbeamteneigenschaft f&u ...
III.
1. Bei der angegriffenen Rechtsverordnung handele es sich um eine ...
2. Die Rechtsverordnung werde von § 8 Abs. 3 FVG als Erm&aum ...
3. Die Rechtsverordnung verstoße auch nicht gegen Art. 108  ...
4. Die Pflicht zur Bundestreue sei nicht verletzt. Die Inanspruch ...
IV.
V.
B.
C.
I.
II.
1. Das Bundesministerium der Finanzen ist gemäß § ...
2. Die Rechtsverordnung entspricht auch inhaltlich den Anforderun ...
a) § 8 Abs. 3 Satz 1 FVG ermöglicht organisatorische Um ...
b) § 8 Abs. 3 Satz 1 FVG ermächtigt auch zur Übert ...
c) § 8 Abs. 3 Satz 1 FVG setzt voraus, dass durch die Aufgab ...
III.
1. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes zum Erlass des Finanzver ...
2. Die Verordnungsermächtigung in § 8 Abs. 3 FVG gen&uu ...
3. Dem Abzug aller Bundesaufgaben von einer Oberfinanzdirektion s ...
4. Die angegriffene Rechtsverordnung verstößt nicht ge ...
a) Art. 108 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4 GG normieren organisatorisc ...
b) Auch für ein Delegationsverbot speziell hinsichtlich der  ...
aa) Der allein den Aufbau der Bundesfinanzbehörden betreffen ...
bb) Art. 108 Abs. 2 Satz 2 GG führt zu keinem abweichenden E ...
cc) Schließlich bietet die besondere Ermächtigung zum  ...
c) Dem Erlass der angegriffenen Rechtsverordnung stand eine Pflic ...
d) Der durch die gesetzliche Verordnungsermächtigung einger& ...

Bearbeitung, zuletzt am 03.12.2024, durch: Fabian Beer, Johannes Rux, A. Tschentscher
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