1. Bearbeitung
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
BVerfGE 161, 163 - Erziehungsaufwand
BVerfGE 137, 273 - Katholischer Chefarzt
BVerfGE 133, 377 - Ehegattensplitting
BVerfGE 131, 239 - Lebenspartnerschaft von Beamten
BVerfGE 130, 240 - Bayerisches Landeserziehungsgeldgesetz
BVerfGE 124, 199 - Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft
BVerfGE 117, 316 - Künstliche Befruchtung für Verheiratete
BVerfGE 115, 25 - Gesetzliche Krankenversicherung
BVerfGE 113, 167 - Risikostrukturausgleich
BVerfGE 112, 368 - Rentenüberleitung VI
BVerfGE 112, 50 - Opferentschädigungsgesetz
4. Zitiert selbst:
5. Besprechungen:
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6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
A.
I.
II.
III.
IV.
1. Das Bundesministerium hält § 10 Abs. 3 SGB V fü ...
2. Der AOK-Bundesverband schließt sich dem mit der Verfassu ...
3. Auch die Beklagte des Ausgangsverfahrens vertritt die Auffassu ...
4. Der Verband der privaten Krankenversicherung hat Auskunft zur ...
V.
B.
I.
1. § 10 Abs. 3 SGB V steht nicht im Widerspruch zu Art. 6 Ab ...
a) Art. 6 Abs. 1 GG gebietet als verbindliche Wertentscheidung f& ...
b) Nach diesen Grundsätzen steht § 10 Abs. 3 SGB V mit ...
2. Die Merkmale, an die der Gesetzgeber in § 10 Abs. 3 SGB V ...
a) Art. 3 Abs. 1 GG gebietet es, alle Menschen vor dem Gesetz gle ...
b) § 10 Abs. 3 SGB V benachteiligt Ehegatten, soweit deren K ...
c) Diese Benachteiligungen sind jedoch hinreichend gerechtfertigt ...
II.
1. Verfassungsrechtlicher Maßstab für die Ungleichbeha ...
2. Danach ist § 10 Abs. 3 SGB V nicht zu beanstanden. ...
a) Die Regelung stellt zwar, soweit ihre Voraussetzungen erfü ...
b) Durch diese unterschiedliche Behandlung sind jedoch bei einer ...
aa) Die Regelungen über die Familienversicherung in § 1 ...
bb) Der Ausschluss des ehelichen Kindes miteinander verheirateter ...
III.
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