1. Bearbeitung
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
4. Zitiert selbst:
BVerfGE 106, 181 - Facharztbezeichnungen
BVerfGE 102, 197 - Spielbankengesetz Baden-Württemberg
BVerfGE 101, 54 - Schuldrechtsanpassungsgesetz
BVerfGE 97, 12 - Patentgebühren-Überwachung
BVerfGE 94, 372 - Apothekenwerbung
BVerfGE 85, 248 - Ärztliches Werbeverbot
BVerfGE 73, 280 - Notarstellen
BVerfGE 18, 97 - Zusammenveranlagung
BVerfGE 17, 371 - Zahl der Notarstellen
BVerfGE 7, 377 - Apotheken-Urteil
5. Besprechungen:
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6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
A.
I.
II.
III.
IV.
B.
I.
1. Auch für den Beschwerdeführer, der als Notar einen " ...
2. Eine gesetzliche Beschränkung der freien Berufstätig ...
3. § 29 Abs. 3 Satz 1 BNotO genügt den verfassungs ...
a) Eine Rechtfertigung durch den in den Gesetzesmaterialien benan ...
aa) Bei den durch § 29 Abs. 3 Satz 1 BNotO untersagten ...
bb) Die ordnungsmäßige Berufsausübung des Notars ...
b) Auch das weitere Ziel des Gesetzgebers, einer zielgerichteten ...
aa) Mit Blick auf die durch § 4 Satz 2 BNotO geforderte ange ...
bb) Das Verbot aus § 29 Abs. 3 Satz 1 BNotO ist allerdi ...
(1) Die Rechtsuchenden werden ohnehin durch andere gesetzliche Re ...
(2) Auch das vom Gesetzgeber zur Steuerung notarieller Auftragser ...
cc) Zwar ist ein weniger einschränkendes Mittel als das f&uu ...
(1) Die Regelung, die zur Verwendung unterschiedlicher Geschä ...
(2) Dem durchaus gewichtigen Eingriff in die Berufsfreiheit steht ...
dd) Dieses Ergebnis lässt sich nicht durch eine verfassungsk ...
4. Die auf der verfassungswidrigen und gemäß § 95 ...
II.
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