1. Bearbeitung
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
4. Zitiert selbst:
BVerfGE 102, 224 - Funktionszulagen
BVerfGE 101, 297 - Häusliches Arbeitszimmer
BVerfGE 91, 148 - Umlaufverfahren
BVerfGE 88, 187 - Herausnahme aus der Pflegefamilie
BVerfGE 85, 329 - Sachverständigenentschädigung
BVerfGE 78, 249 - Fehlbelegungsabgabe
BVerfGE 72, 175 - Wohnungsfürsorge
BVerfGE 66, 214 - Zwangsläufige Unterhaltsaufwendungen
BVerfGE 49, 260 - Ortszuschlag bei Geschiedenen
BVerfGE 48, 376 - Tierversuche
BVerfGE 34, 9 - Besoldungsvereinheitlichung
BVerfGE 15, 268 - Tierzuchtgesetz I
5. Besprechungen:
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6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
A.
I.
1. Das Umwandlungssteuergesetz 1995 wurde als Art. 1 des Ges ...
2. Wohl um die unter bestimmten Voraussetzungen bestehende Mö ...
3. Das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform geht a ...
4. Im Rahmen eines zeitlich parallel verlaufenen Gesetzgebungsver ...
5. Ebenfalls im zeitlichen Zusammenhang mit dem Verfahren zum Erl ...
6. Das Umwandlungssteuergesetz 1995 unterlag auch in der Folge me ...
II.
1. Im finanzgerichtlichen Ausgangsverfahren geht es um die steuer ...
2. Der Bundesfinanzhof hat das Revisionsverfahren gemäß ...
III.
1. Die Bundesregierung hält die Vorlage für unzulä ...
a) Der Bundesfinanzhof habe nicht hinreichend dargetan, dass sein ...
b) Der Aussetzungs- und Vorlagebeschluss sei zumindest in der Sac ...
2. Soweit die Finanzgerichte der Länder zur Sache Stellung g ...
B.
1. Die Vorlagefrage bedarf der Klarstellung. Der Bundesfinanzhof ...
2. Der Bundesfinanzhof hat die Entscheidungserheblichkeit der zur ...
C.
I.
1. Die Kompetenzen des Vermittlungsausschusses und ihre Grenzen s ...
2. An diesen verfassungsrechtlichen Maßstäben gemessen ...
II.
III.
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