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A. Tschentscher |
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
BVerfGE 161, 163 - Erziehungsaufwand
BVerfGE 159, 355 - Schulschließungen
BVerfGE 155, 77 - Alimentation kinderreicher Beamter
BVerfGE 155, 1 - Richterbesoldung II
BVerfGE 152, 345 - Entfernung aus dem öffentlichen Dienst durch Verwaltungsakt
BVerfGE 138, 296 - Kopftuchverbot Nordrhein-Westfalen
BVerfGE 137, 34 - Existenzsichernder Regelbedarf
BVerfGE 133, 377 - Ehegattensplitting
BVerfGE 132, 134 - Asylbewerberleistungsgesetz
BVerfGE 130, 240 - Bayerisches Landeserziehungsgeldgesetz
4. Zitiert selbst:
BVerfGE 117, 372 - Dreijahresfrist für Versorgungsbezüge
BVerfGE 114, 258 - Versorgungsänderungsgesetz
BVerfGE 113, 1 - Kindererziehungszeiten in der Anwaltsversorgung
BVerfGE 106, 275 - Arzneimittelfestbeträge
BVerfGE 105, 61 - Wehrpflicht I
BVerfGE 99, 300 - Beamtenkinder
BVerfGE 99, 216 - Familienlastenausgleich II
BVerfGE 99, 69 - Kommunale Wählervereinigungen
BVerfGE 98, 169 - Arbeitspflicht
BVerfGE 97, 35 - Hamburger Ruhegeldgesetz
BVerfGE 93, 386 - Auslandszuschlag
BVerfGE 92, 91 - Feuerwehrabgabe
BVerfGE 89, 329 - Erbbauzins
BVerfGE 88, 203 - Schwangerschaftsabbruch II
BVerfGE 85, 191 - Nachtarbeitsverbot
BVerfGE 76, 256 - Beamtenversorgung
BVerfGE 74, 182 - Einheitswerte I
BVerfGE 71, 39 - Ehegattenbezogener Ortszuschlag
BVerfGE 62, 354 - Heilfürsorgeansprüche der Soldaten
BVerfGE 55, 207 - Öffentlicher Dienst
BVerfGE 44, 322 - Allgemeinverbindlicherklärung I
BVerfGE 44, 249 - Alimentationsprinzip
BVerfGE 39, 196 - Beamtenpension
5. Besprechungen:
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6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
A.
I.
1. Die Höhe des Ruhegehalts eines Beamten bestimmt sich nach ...
2. Mit Einführung der arbeitsmarktpolitischen Teilzeit im Ja ...
3. Das Fünfte Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vor ...
4. Durch das Gesetz zur Änderung des Beamtenversorgungsgeset ...
5. Für Teilzeitbeamte, die bereits am 31. Dezember 1991 im B ...
II.
1. Die Klägerin des Ausgangsverfahrens wurde 1971 in das Bea ...
2. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Berufungsverfahre ...
III.
1. Nach Auffassung der Bundesregierung ist § 14 BeamtVG a.F. ...
2. Auch die Bayerische Staatsregierung hält § 14 Abs. 1 ...
3. Nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes verstö&szl ...
4. Der Deutsche Richterbund hat von einer ergänzenden Stellu ...
B.
1. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nachvollziehbar und ...
2. Das vorlegende Gericht hat seine Überzeugung von der Verf ...
3. Der Senat legt die Vorlage dahingehend aus, dass die Verfassun ...
C.
I.
1. § 85 Abs. 4 Satz 2 BeamtVG in Verbindung mit § 14 Ab ...
a) Nach Art. 3 Abs. 3 GG darf niemand wegen seines Geschlechts be ...
b) Ausgehend von diesen Maßstäben steht hier nicht die ...
2. Durch die Berechnung des Ruhegehaltssatzes nach § 85 Abs. ...
a) Infolge der vorgegebenen Berechnungsweise erhalten teilzeitbes ...
b) Die nachteiligen Wirkungen der Berechnung des Ruhegehaltssatze ...
II.
1. In Folge der Ausweitung der Teilzeitbeschäftigungsmö ...
2. Die Ungleichbehandlung kann auch nicht damit gerechtfertigt we ...
a) Aufgrund der degressiven Steigerung des Ruhegehaltssatzes nach ...
b) Zur Vermeidung der vermeintlichen Besserstellung wurde der Ver ...
3. Zur Rechtfertigung der mittelbaren Diskriminierung kann nicht ...
4. Zwar steht dem Gesetzgeber im Bereich der Beamtenbesoldung und ...
a) Der Gesetzgeber hat bei der Konkretisierung der aus Art. 33 Ab ...
b) Den Umstand, dass der Teilzeitbeamte vom Leitbild des Vollzeit ...
(1) Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums aus A ...
(2) Der Versorgungsabschlag für ehemals Teilzeitbeschäf ...
(3) Diese mittelbare geschlechtsspezifische Diskriminierung teilz ...
III.
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