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Informationen zum Dokument  BVerfGE 163, 165 - ESM-ÄndÜG  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) wurde d ...
a) Mit dem Übereinkommen vom 27. Januar 2021 zur Änderu ...
b) Die einschlägigen Bestimmungen des ESM-Änderungs&uum ...
c) Das Zustimmungsgesetz zum ESM-Änderungsübereinkommen ...
2. Am 11. Mai 2021 brachte die Bundesregierung darüber hinau ...
a) Die Regelungen zur europäischen Bankenunion bestehen vor  ...
b) Im Übereinkommen vom 27. Januar 2021 zur Änderung de ...
c) Das Zustimmungsgesetz zum IGA-Änderungsübereinkommen ...
3. Am 11. Mai 2021 brachte die Bundesregierung ferner die Entw&uu ...
4. Der Bundestag beschloss in seiner 234. Sitzung am 11. Juni 202 ...
II.
1. Die Verfassungsbeschwerde sei zulässig. ...
a) Das Gesetz zum ESM-Änderungsübereinkommen und das Ge ...
b) Die Beschwerdeführer seien auch beschwerdebefugt. Sie beg ...
c) Die Beschwerdeführer seien selbst, gegenwärtig und u ...
2. Die Verfassungsbeschwerde sei auch begründet, weil durch  ...
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts falle in ...
b) Das Verhältnis von Art. 23 Abs. 1 Satz 2 und 3 GG sei in  ...
c) Durch das neu eingeführte Dringlichkeitsverfahren im Rahm ...
d) Die Änderungen des ESM-Vertrages hätten zudem Verfas ...
III.
1. Die Bundesregierung hat mit Schriftsatz vom 13. September 2021 ...
a) Die Verfassungsbeschwerde sei unzulässig. Es fehle den Be ...
b) Die Verfassungsbeschwerde sei jedenfalls unbegründet. Die ...
aa) Das ESM-Änderungsübereinkommen bewege sich im Rahme ...
(1) Die Befugnisse in Art. 3 Abs. 1 Satz 2 ESM-ÄndÜ st& ...
(2) Die Modifikationen der PCCL präzisierten lediglich die V ...
(3) Auch die Einführung der Letztsicherungsfazilität be ...
(4) Die durch Art. 40 Abs. 4 ESM-ÄndÜ ermöglichte  ...
bb) Die verfassungsgerichtliche Überprüfung im Wege der ...
(1) Das ESM-Änderungsübereinkommen begründe keine  ...
(2) Die Entscheidungstätigkeit der ESM-Organe bleibe persone ...
(3) Auch sonst sei kein Grund ersichtlich, das besondere Legitima ...
(4) Das Vertragsprogramm des ESM sei auch in Gestalt des ESM-&Aum ...
(5) Die Änderungen erhöhten somit nicht in verfassungsr ...
(6) Das Grundgesetz verwehre es der Bundesrepublik Deutschland ni ...
(7) Schließlich sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstand ...
2. Der Deutsche Bundestag hat mit Schriftsatz vom 22. September 2 ...
a) Die Beschwerdeführer hätten nicht substantiiert darg ...
aa) Die Verfassungsbeschwerde ziele ausschließlich auf eine ...
bb) Es sei auch nicht substantiiert dargelegt worden, dass das ES ...
cc) Soweit die Beschwerdeführer sich mit der Verfassungsbesc ...
b) Die Verfassungsbeschwerde sei jedenfalls unbegründet. Das ...
aa) Die Neufassung der Konditionalität für vorsorgliche ...
bb) Durch die Begleitgesetzgebung sei ferner sichergestellt, dass ...
cc) Das ESM-Änderungsübereinkommen greife außerde ...
IV.
B.
I.
II.
1. Zustimmungsgesetze zu völkerrechtlichen Verträgen k& ...
a) Das dem Einzelnen in Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG garantierte Wahl ...
aa) Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG schützt die wahlberechtigten B& ...
bb) Im Anwendungsbereich von Art. 23 Abs. 1 GG gewährleistet ...
b) Die Überprüfung eines Zustimmungsgesetzes zu einem v ...
aa) Nach Art. 23 Abs. 1 Satz 2 GG kann der Bund Hoheitsrechte auf ...
bb) Die Überprüfung eines Zustimmungsgesetzes zu einem  ...
(1) Das Tatbestandsmerkmal der Übertragung von Hoheitsrechte ...
(2) Art. 23 Abs. 1 Satz 2 GG ermöglicht – wie Art. 24  ...
(3) Eine "Übertragung von Hoheitsrechten" im Sinne von Art.  ...
(a) Nach herkömmlicher Auffassung liegt eine Übertragun ...
(b) Ob eine Übertragung von Hoheitsrechten auch dann vorlieg ...
(c) Ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen eine &Uum ...
cc) Eine faktische Änderung des Integrationsprogramms der Eu ...
2. Vor diesem Hintergrund haben die Beschwerdeführer eine Ve ...
a) Dass durch das ESM-Änderungsübereinkommen Hoheitsrec ...
aa) Mit Blick auf das ESM-Änderungsübereinkommen haben  ...
(1) Im Hinblick auf die Neuregelung des Dringlichkeitsabstimmungs ...
(2) Hinsichtlich anderer Regelungen des ESM-Änderungsüb ...
(a) Zum einen kann der ESM die Vertragsstaaten schon de lege lata ...
(b) Zum anderen wird mit der Neuregelung eine zwischenzeitlich ei ...
(3) Soweit sich die Beschwerdeführer dagegen wenden, dass di ...
bb) Die Beschwerdeführer haben auch nicht aufgezeigt, dass d ...
(1) Eine Übertragung von Hoheitsrechten unmittelbar auf die  ...
(2) Aber auch eine faktische Primärrechtsäquivalenz des ...
(a) Die Inanspruchnahme von Europäischer Kommission und Euro ...
(b) Die Beschwerdeführer haben nicht dargetan, dass durch di ...
(aa) Es ist nicht erkennbar, dass die Ausgestaltung der Kondition ...
(bb) Nach dem ESM-Änderungsübereinkommen bestehen die m ...
(cc) Eine faktische Änderung oder Ergänzung von Art. 13 ...
(dd) Gleiches gilt für die Befürchtung der Beschwerdef& ...
(ee) Dass der schon bisher bestehende erhebliche ökonomische ...
(ff) Der Vertragsstaat unterliegt im Falle einer PCCL, bei der di ...
(c) Das ESM-Änderungsübereinkommen bewirkt durch die Ne ...
(d) Desgleichen haben sie eine faktische Änderung von Art. 1 ...
(e) Eine faktische Änderung von Art. 114 AEUV durch die Rege ...
(f) Dass auch Staaten, die nicht Mitglieder der Eurozone sind, an ...
(g) Die Letztsicherungsfazilität berührt ebenfalls nich ...
b) Die Beschwerdeführer haben im Übrigen nicht substant ...

Bearbeitung, zuletzt am 21.02.2025, durch: Sabrina Camenzind, A. Tschentscher
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