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Informationen zum Dokument  BGHZ 58, 48 - Verletzung einer Leibesfrucht  Materielle Begründung

1. Bearbeitung

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

    BGHZ 86, 240 - Nicht ermöglichte Abtreibung (wrongful life)
    BVerfGE 88, 203 - Schwangerschaftsabbruch II
    BVerfGE 45, 376 - Unfallversicherung

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.  Die Feststellungsklage der Kläger zu 1) und 2).
B.  Die Feststellungsklage der Klägerin zu 3).
I.
1. Die Vorschrift des § 823 BGB schützt das Recht des g ...
2. Auch aus dem Zusammenhang der Rechtsordnung ergeben sich keine ...
II.
1. Das Berufungsgericht stützt sich vor allem auf die Gutach ...
2. Die gegen diese Würdigung von der Revision erhobenen R&uu ...
a) Es enthält keinen Rechtsfehler, wenn das Berufungsgericht ...
aa) Nicht angängig wäre es allerdings, die Körperv ...
bb) Indes braucht diesem Gedanken nicht weiter nachgegangen zu we ...
b) Hat aber das Berufungsgericht insoweit im Ergebnis mit Recht & ...
III.

Bearbeitung, zuletzt am 07.06.2024, durch: Christopher Theis, A. Tschentscher
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