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Informationen zum Dokument  BGE 87 I 142  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Gemäss Art. 6 lit. B Abs. 1 Ziff. 2 der Pariser Verbands& ...
2. Die Beschwerdeführerin macht geltend, die Schutzverweiger ...
3. Es ist allgemein bekannt, dass Teigwaren in verschiedenen Form ...
4. Die Beschwerdeführerin wendet ein, die Bezeichnung "Z&oum ...
5. Wie aus einem in der deutschen Zeitschrift "Stern" kürzli ...
6. Steht somit fest, dass "Zöpfli" die Sachbezeichnung f&uum ...

Bearbeitung, zuletzt am 22.12.2024, durch:
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